Mainz (ots) - Das höchste deutsche Zivilgericht hat, wie auch die beiden Vorinstanzen, der Versuchung widerstanden, die Sprache einer weiteren geschlechterneutralen Zensur zu unterziehen. Glücklicherweise! Eine anderslautende Entscheidung des Bundesgerichtshofs hätte schon ganz praktisch weitreichende Folgen gehabt. Auch wenn es konkret zunächst nur um 800 Vordrucke der Sparkassen geht - in letzter Konsequenz hätten zigtausende Formulare geändert werden müssen, hätte sich die Klägerin durchgesetzt. Auch ungezählte Gesetze wären betroffen gewesen, inklusive des Grundgesetzes übrigens. Da ist von "Jedermann" oder "dem Betroffenen" die Rede. Dieser bürokratische Irrsinn bleibt uns erspart. Die unsägliche Debatte um die Nationalhymne ("couragiert" statt "brüderlich", "Heimatland" statt "Vaterland") hat uns gerade erst vor Augen geführt, dass unsere Sprache und Kultur in vielfältiger Weise der Maßgabe unbedingter Genderneutralität entgegenstehen. Mit der Korrektur von ein paar hundert Sparkassendokumenten wäre es längst nicht getan. Die Begründung des BGH, die männliche Form sei nach allgemeinem Sprachverständnis neutral ("generisch maskulin"), ist gewiss gewagt. Das Schlimme am Ansinnen der radikalen Spracherneuerer ist aber ihr Dogmatismus. Die hartnäckige Doppelnennung der männlichen und weiblichen Form hat nun wirklich nichts mit Fortschritt zu tun. Das ist modischer Firlefanz, der Sprache überfrachtet und Kommunikation erschwert. Die Hoffnung, damit werde die Gleichberechtigung auch nur einen Millimeter vorankommen, ist ein frommer Wunsch.
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