Halle (ots) - Die vom BGH angedeutete Möglichkeit, dass Dashcams mit sehr kurzen Speicherzeiten legal sein könnten, ist interessant. Doch so lange der BGH keine konkreten Anforderungen nennt, nützt das wenig. Denn der Trend geht eher in die andere Richtung. Autofahrer sind an langen Speicherzeiten interessiert, vor allem wenn sie ihr Auto über Nacht oder übers Wochenende abstellen und Unfallschäden erst anschließend bemerken können.
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