Freiburg (ots) - Zwar ist eine Parteispende nicht zwangsläufig eine Bestechung, selbst wenn der Spender diesen Zweck ausdrücklich verfolgte. Aber für Abgeordnete ist der Grat schmal zwischen der Vertretung von Wahlkreisinteressen und politischer Gefälligkeit. Die Herren Burgbacher und Kauder müssen sich erklären, ebenso das Kanzleramt - schließlich sind Gesprächstermine dort so rar wie begehrt. Wegducken mag eine militärische Grundübung sein, eine politisch angemessene Reaktion ist es nicht. http://mehr.bz/khs116g
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