Mainz (ots) - Es ist wie so oft: Das Bundesverfassungsgericht hat ein gutes Urteil gesprochen, Politik und Interessenverbände wissen aber nichts damit anzufangen, geschweige denn den roten Teppich, der ihnen von Karlsruhe gelegt wurde, zu würdigen. Das Gericht hatte ein drittes Geschlecht anerkannt, damit die Menschenwürde und das Persönlichkeitsrecht vorbildlich gestärkt und zugleich deutlich gemacht, dass Gesetze für die Menschen da sind und nicht umgekehrt, und dass sich Gesetze mit fortschreitenden wissenschaftlichen Erkenntnissen zu wandeln haben. Damit ist einerseits klar, dass Diskriminierungen überwunden werden müssen, andererseits aber auch, dass künftig nicht jedwede neue gesellschaftliche, in Sonderheit sexuelle oder medizinische Denkrichtung wie von selbst grundgesetzlichen Schutz beanspruchen könnte. Vor diesem Hintergrund muss es schon irritieren, wenn die mit viel Vorschusslorbeeren in ihr Amt gestartete Familienministerin Franziska Giffey (SPD) davon spricht, geschlechtliche Vielfalt müsse gestärkt werden. Was genau meint sie mit "Vielfalt"? Noch merkwürdiger mutet es an, wenn die Grünen und die "Bundesvereinigung Trans*" darüber klagen, dass für eine Änderung des Personenstandes ein ärztliches Attest vorgelegt werden müsse. Ärztliche Atteste, wenngleich meist einfacherer Art, müssen bei enorm vielen Gelegenheiten vorgelegt werden. Ist das etwa diskriminierend? Nicht zuletzt: Wenn ein Interessenverband menschenrechtskonforme Regelungen in einem Gesetz einfach deshalb in weiter Ferne sieht, weil das Bundesinnenministerium federführend ist, dann ist das schlicht unverschämt.
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