Potsdam (ots) - Die Formalitäten zum Baukindergeld sind geregelt. Vom 18. September an können Familien und Alleinstehende mit Kindern die neue Förderung im Zuschussportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen.
Die Bildung von Wohneigentum wird rückwirkend zum 1. Januar mit 1.200 Euro pro Kind und Jahr über einen Zeitraum von zehn Jahren bezuschusst. Angesichts der gestiegenen Immobilienpreise ist die Förderung für viele eine wichtige Finanzierungshilfe. Insbesondere den so genannten Schwellenhaushalten ebnet sie den Weg in die eigenen vier Wände. Im Geschäftsgebiet der LBS Ostdeutsche Landesbausparkasse AG betrifft das 18.800 Mieterhaushalte. "In Sachsen können sich 8.400, in Sachsen-Anhalt 6.300, in Brandenburg 1.800, in Mecklenburg-Vorpommern 1.400 und in Berlin 900 zusätzliche Familien Wohneigentum leisten", so Vorstandsmitglied Winfried Ebert. Insgesamt sind es in Deutschland 58.000 Haushalte. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Modellrechnung des Berliner Forschungsinstituts empirica.
So erfreulich die Zahlen sind: Sie zeigen auch, dass das Baukindergeld allein nicht ausreicht, den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Insbesondere jungen Menschen fehlen attraktive Anreize, um frühzeitig Eigenkapital aufzubauen. "In der aktuellen Niedrigzinsphase ist es wichtiger denn je, das Ansparen über staatlich geförderte Instrumente wie die Wohnungsbauprämie oder Wohn-Riester attraktiv zu halten", erklärt Winfried Ebert. Nur so kann es gelingen, dass Deutschland im europäischen Vergleich die rote Laterne als Land mit der niedrigsten Wohneigentumsquote abgibt.
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