Mainz (ots) - Schwangerschaftsabbrüche zählen in menschlich-psychologischer, ethischer und juristischer Hinsicht - in dieser Rangfolge - zu den schwierigsten Materien. Dem Entscheidungsrecht werdender Mütter muss Rechnung getragen werden, aber auch - und dies darf keineswegs als "nachrangig" angesehen werden - dem Lebensrecht der Ungeborenen. Sorgsamkeit in der Debatte ist unerlässlich. Das Thema sollte vor lautem, politischem oder gar ideologischem Streit geschützt werden - was allerdings in der Realität meist nicht gelingt. Juristisch ist es nicht unerwartet so, dass es das Strafrecht ist, das Grenzen ziehen muss und zieht. Die Spezies Mensch ist nun einmal so gestrickt, dass sie nur mit Regeln überlebt, die ihr sagen, was rechtmäßig, rechtswidrig und verboten ist. Die Bestimmungen im deutschen Strafrecht - Fristenregelung mit Beratungspflicht, Straffreiheit bei medizinischer Notlage oder Vergewaltigung - ist nach langer Entwicklung hinreichend differenziert und akzeptabel. Und: Gleiches gilt für das Verbot, anstößig oder wegen eigenen Vermögensvorteils für Abtreibung zu "werben". Der einschlägige Paragraf 219a ist so gefasst, dass eigentlich nur gravierend inakzeptables Verhalten unter Strafe gestellt wird. Deshalb gibt es, auch wenn viele Politikerinnen und Politiker das anders sehen, keinen Grund, den Paragrafen 219a abzuschaffen. Insbesondere verhindert er in keiner Weise, dass Schwangere Informationen bezüglich Abtreibungen erhalten können. Aber vielleicht schafft der Bundestag die Bestimmung doch ab. Das hätte dann mit Liberalität nichts zu tun, es wäre ein flammendes Signal in die falsche Richtung.
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