Dortmund (ots) - Viele Unternehmen tun sich mit den Neuerungen in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) noch schwer. Eine der wesentlichen Änderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG): Der Zuschuss des Arbeitgebers zur Betriebsrente wird verbindlich. Ab 1. Januar 2019 gilt dies für neue Verträge zur Entgeltumwandlung, für bestehende wird der Pflichtzuschuss ab 2022 wirksam. Allein mehr als zwölf Millionen vorhandene Zusagen zur Entgeltumwandlung müssen daher auf den Prüfstand. Anders als viele bAV-Anbieter hat die Continentale Lebensversicherung dafür unkomplizierte Lösungen parat, die die Umsetzung erleichtern.
Worauf sich die Betriebe einstellen müssen
Der Pflichtzuschuss ist dann fällig, wenn der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung der Mitarbeiter Beiträge zur Sozialversicherung spart. Diese Ersparnis muss er grundsätzlich an seine Mitarbeiter weitergeben - oder pauschal 15 Prozent des umgewandelten Gehaltes. Alternativ kann er direkt 20 Prozent in die vereinbarte Altersversorgung seiner Mitarbeiter einbezahlen, denn so hoch ist in der Regel die durchschnittliche Ersparnis der Sozialversicherungsabgaben. Damit muss das Unternehmen die Beträge nicht jedes Jahr aufs Neue exakt berechnen. Gleichzeitig freuen sich die Arbeitnehmer über die höheren Leistungen.
Schon jetzt mit dem Zuschuss starten
Die künftige Zuschusspflicht betrifft nahezu alle bestehenden Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds. Viele Versorgungswerke sind mehr als zehn Jahre alt. Jetzt ist ein geeigneter Zeitpunkt, sie um zeitgemäße bAV-Komponenten zu ergänzen und an die neuen gesetzlichen Regelungen anzupassen. "Es lohnt sich, den Zuschuss bei vorhandenen Verträgen frühzeitig zu gewähren", so Dr. Helmut Hofmeier, Vorstand Leben im Continentale Versicherungsverbund. "Dadurch wird die Belegschaft gleichbehandelt. Das trägt zur Zufriedenheit bei und stärkt die Verbundenheit mit dem Betrieb."
Bis Ende März 2019 Beiträge ganz einfach erhöhen
Als langjährig erfahrener bAV-Anbieter hat die Continentale in puncto Pflichtzuschuss eine einfache Lösung entwickelt: Betriebe können die Beiträge für Direktversicherungen, die seit 2005 bei der Gesellschaft bestehen, um bis zu 20 Prozent erhöhen. Ist ein Zusatzschutz für den Fall der Berufsunfähigkeit vereinbart, ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Darüber hinaus können Arbeitgeber bei der Continentale Kleinstverträge im Kollektiv abschließen, wenn Mitbewerber die Erhöhung des Arbeitgeberzuschusses nicht umsetzen können oder wollen. Die Aktion läuft noch bis Ende März 2019. Das in der Branche außergewöhnliche Angebot ist möglich durch die stets nachhaltige, konservative Tarifkalkulation und den ausgewogenen Bestandsmix des Lebensversicherers.
Jahrzehntelange Kompetenz
Ein starker Partner mit langjährig erfahrenen, kompetenten bAV-Spezialisten ist die Continentale Lebensversicherung. Seit mehr als 125 Jahren steht sie für Verlässlichkeit und Solidität. Ihre Kunden können auf hervorragende bAV-Produkte mit festen Garantien bauen. Außerdem bietet sie einen ausgezeichneten Service. Für spezielle Fragen steht ein Netzwerk von Experten und Fachanwälten bereit. So gewährleistet die Continentale schnelle Hilfe und Unterstützung vor Ort.
Weitere Informationen zu den bAV-Tarifen der Continentale finden Sie im Internet unter www.continentale.de/betriebliche-altersversorgung.
Eine unverbindliche persönliche Beratung mit einem Ansprechpartner vor Ort können Sie per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 089 5153-400 vereinbaren.
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Bernd Goletz
Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit
Leiter Unternehmenskommunikation
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