Berlin (ots) - Unternehmenschef Schulenberg: "Wir wollen keinen Streit" / Scharfe Kritik an "verfehltem" Kartellrecht und Wettbewerbsnachteilen gegenüber US-Konzernen
Berlin, 18. Dezember 2018 - Der Ticket-Anbieter CTS Eventim schafft die umstrittene Service-Gebühr für selbst ausgedruckte Online-Tickets dauerhaft ab. "Wir wollen keinen Streit", sagte Eventim-Chef Klaus-Peter Schulenberg dem Wirtschaftsmagazin 'Capital' (Ausgabe 1/2019, EVT 20. Dezember). Für die selbst ausgedruckten Tickets habe man zwar an vielen öffentlichen Hallen in Kontrollsysteme investieren müssen, in vielen anderen Ländern sei die Zusatzgebühr auch überhaupt kein Problem, sagte Schulenberg. Aber man habe die Mechanik hinter der Online-Gebühr "nicht überzeugend genug vermitteln können". Deshalb werde man in Deutschland auf Dauer auf die Gebühr verzichten.
Eventim reagiert damit auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem August. Darin hatten die Richter in letzter Instanz die pauschale "Service-Gebühr" von 2,50 Euro gekippt, die das MDax-Unternehmen für Tickets im sogenannten Printdirect-Verfahren über seine Online-Plattform eventim.de erhoben hatte. Allerdings hatte der BGH darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Gebühr durchaus zulässig sein könnte. Unmittelbar nach dem Urteil hatte Eventim den Aufschlag von 2,50 Euro gestrichen, sich aber zugleich vorbehalten, künftig eine Gebühr in geringerer Höhe zu verlangen.
Bei der Online-Gebühr gehe es nur um Erlöse von einer Million Euro im Jahr, sagte Eventim-Chef Schulenberg jetzt. Nur ein kleiner Teil der Fans drucke seine Konzerttickets selbst aus. Dagegen hat das Unternehmen eine Service-Gebühr für Fußballtickets und andere Karten, die über seine Tochter Eventim Sports verkauft werden, bis heute vorerst beibehalten, da sich die Entscheidung des BGH nicht unmittelbar gegen die Firmentochter richtet. Nach Unternehmensangaben laufen derzeit Gespräche mit den Sportvereinen, um eine Lösung im Sinne der Clubs, der Fans und des Unternehmens zu finden.
Scharfe Kritik äußerte Schulenberg im 'Capital'-Interview an den Entscheidungen des Bundeskartellamts, das in den vergangenen Jahren wegen Eventims dominanter Stellung auf dem deutschen Ticketmarkt mehrere Verfahren gegen das Unternehmen geführt hatte. Ende 2017 untersagte die Wettbewerbsbehörde etwa eine geplante Fusion mit der Berliner Konzertagentur Four Artists. Das deutsche Kartellrecht sei für Technologie-Firmen wie Eventim grundsätzlich "verfehlt", weil es nur den nationalen Markt berücksichtige, sagte Schulenberg. "Unsere Wettbewerber sind amerikanische Unternehmen." Diese könnten ganz andere Skalen-Effekte erreichen. "Europäische Firmen, die auf nationaler Ebene betrachtet werden, sind klar im Nachteil", sagte Schulenberg. In der Vergangenheit hatte etwa auch der US-Online-Gigant Amazon versucht, auf dem Ticketmarkt Fuß zu fassen.
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