Freiburg (ots) - An sich musste man der AfD also fast dankbar sein, dass sie das Bundesverfassungsgericht anruft. Denn die Partei musste damit rechnen, dass Karlsruhe auf den Vorrang des EU-Rechts verweist, der die AfD-Theorie wie ein Kartenhaus zusammenfallen lässt. Doch die Verfassungsrichter haben die Chance zur Klärung ungenutzt verstreichen lassen. Nun hat die AfD den Prozess formal verloren, kann aber an ihren hetzerischen Vorwürfen unkorrigiert festhalten. Juristisch war es nicht zwingend, die AfD-Klage für unzulässig zu erklären. Aber selbst wenn man dies unterstellt: Wenn die Richter sich zu einer Rechtsfrage äußern wollten, fanden sie bisher stets einen Weg. Diesmal aber waren sie nicht hilfreich. http://mehr.bz/khs293g
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