18.02.2019 – 17:22
Straubing (ots)
Die EU-Staaten dürfen nicht zu zweifelhaften Mitteln greifen. Auf der Grundlage der Erfahrungen des Internationalen Strafgerichtshofes in Den Haag müssen juristisch saubere Ermittlungsinstrumente vor Ort installiert werden, damit es zu ordentlichen Verfahren kommen kann. Das mag schwer sein, aber der Rechtsstaat darf sich nicht von seinen Prinzipien verabschieden.
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