04.03.2019 – 19:05
Halle (ots)
Man kann auch unliebsamen Deutschen nicht einfach die Staatsbürgerschaft entziehen und so ihre Rückkehr verhindern. Der Verlust muss laut Bundesverfassungsgericht vielmehr an eine Handlung anknüpfen, die der Betroffene vermeiden kann. Deshalb kann die geplante Regelung nicht rückwirkend gelten. Den aktuellen IS-Rückkehrern nützt sie also nichts. Auch in Zukunft kann sie nur für Personen gelten, die noch einen anderen Pass haben. Vor allem aber hilft das geplante Gesetz an der falschen Stelle. Wenn man jemandem beweisen kann, dass er für den IS gekämpft hat, dann kann man ihn auch vor Gericht stellen und ins Gefängnis stecken.
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