13.03.2019 – 22:16
Freiburg (ots)
Es gibt künftig keinen pauschalen und auch keinen individuellen Ausschluss mehr von Menschen im Wahlrecht - selbst wenn sie Hilfe brauchen, um dieses Recht auszuüben. Denn es handelt sich um ein allgemeines Grundrecht, das niemandem abgesprochen werden darf. Deshalb ist wichtig, dass es als letzte Einschränkung auch keine Einzelfallprüfung geben wird. Dafür spricht vor allem der Respekt vor der Menschenwürde, aber auch schlichte Praktikabilität: Man stelle sich nur die entwürdigenden Auftritte vor, wenn Menschen vor Gericht beweisen müssen, dass sie wählen können, auch wenn sie in anderen Alltagsdingen Hilfe und Betreuung brauchen. http://mehr.bz/khs62s
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