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(ots)
Mit großer Mehrheit hat das Europäische Parlament ein Gesetzespaket über ein Rahmenwerk für gedeckte Schuldverschreibungen angenommen. Es sieht EU-weite Kernmerkmale für Pfandbriefe vor.
Bernd Lucke (LKR), der als Berichterstatter des Parlaments die Verhandlungen führte, wies darauf hin, dass das neue Gesetz das Vertrauen von Investoren stärken wird. "Der Markt für Pfandbriefe wird wesentlich vergrößert, weil EU-Länder, die bislang keine Pfandbriefgesetzgebung haben, wie Ungarn, Bulgarien, Kroatien, Malta und die baltischen Staaten, diese nun auf einer bewährten und einheitlichen Grundlage schaffen können. Gleichzeitig fördern wir die Qualität des Produkts und machen es interessanter für neue Investorengruppen aus dem inner- und außereuropäischen Raum. Damit schaffen wir zusätzliches Wachstum in Europa", so Lucke.
"Mit dem neuen europäischen Rahmenwerk für gedeckte Schuldverschreibungen wird die hohe Produktqualität durch verbindliche Merkmale in einem Gesetz festgeschrieben. Damit stecken wir einen klaren Korridor für die zukünftige Produktentwicklung ab und tragen zur Finanzstabilität bei", so Lucke. Als Blick in die Zukunft ergänzte er: "Diese Gesetzgebung wird als Vorbild für die Märkte rund um den Globus dienen und dazu beitragen, ein seit 250 Jahren sehr erfolgreiches Produkt weiter zu verbreiten."
Hintergrund:
Das Pfandbrief-Gesetzespaket besteht aus einer Richtlinie und einer Änderung der Kapitaladäquanzverordnung. Die Richtlinie definiert eine umfassende Liste von Produktmerkmalen, die ein Pfandbrief erfüllen muss, um vom Europäischen Gesetzgeber als solcher anerkannt zu werden. Sie unterscheidet zwischen zwei Produktklassen, deren eine das Prädikat "Premium" führen wird und ein eigenes Label zuerkannt bekommt. Die unterschiedlichen Produktqualitäten spiegeln sich in deckungsmassenspezifischen Sicherheitsanforderungen wider, beispielsweise durch das Erfordernis zusätzlicher Überdeckung sowie durch Beschränkungen bei der Beleihungsobergrenze. Zudem werden Zahlungen an Investoren zukünftig durch einen eigenen Liquiditätspuffer für 180 Tage abgesichert und eine spezielle Produktaufsicht eingeführt. In der Kapitaladäquanzverordnung wird unter anderem eine grundsätzliche Mindestüberdeckung von 5 Prozent des ausstehenden Emissionsvolumens verlangt.
Pressekontakt:
Michael Strauss
Pressesprecher der deutschen Delegation
EKR-Fraktion
Europäisches Parlament
+32 470 88 23 48
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