Mainz (ots) - Die Argumentation des Landgerichts Tübingen ist nachvollziehbar: Wenn ein Konto neu abgeschlossen wird und Negativzinsen sind ein Teil des Vertrags, dann ist das eine Entscheidung, die der Kunde selbst verantwortet. Werden aber erst nachträglich Zinszahlungen auf ein Vermögen eingeführt, bricht das die vereinbarten Spielregeln und das Handeln der Bank ist fragwürdig. Nur: Was ist die Wahl der Kunden? Die Geldhäuser brauchen neue Finanzierungsmodelle. Seien es pauschale Gebühren für ein Konto, welche für Überweisungen oder eben Negativzinsen. Schuld daran ist die Niedrigzinspolitik. Sie zerstört nach und nach das Kerngeschäft der Banken: Geld zu verleihen und dieses mit Gewinn zurückzuerhalten. Die niedrigen Zinsen sollen laut ihrer Befürworter die Wirtschaft ankurbeln. Vor allem aber dienen sie dazu, Staatshaushalte von europäischen Freunden wie Spanien, Italien oder Griechenland zu retten. Steigen die Zinsen, müssten diese ihre Überschuldung teuer bezahlen. Das gilt aber auch für manches deutsche Bundesland. Nach einer entsprechenden Erhöhung würde manchem eine desolate Haushaltslage drohen. Die Sparer bluten für die Niedrigzinspolitik mehrfach: Für sie ist es ohnehin schwer geworden, Rücklagen gewinnbringend anzulegen. Aus jedem Börsen-Crash gehen Kleinanleger als Hauptverlierer hervor. Und jetzt drohen den Sparern eben noch flächendeckende Negativzinsen.
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Werner Wenzel
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